Die Behandlung wird zunächst von Ihnen selbst gezahlt, ohne das ein Rezept vorliegt. Im Anschluss können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, wenn eine Kostenübernahme besteht. In einigen Fällen fordern die Krankenkassen eine Verordnung von Ihrem Arzt über osteopathische Behandlungen auf einem Privatrezept. Nach Beendigung der Behandlung, mit oder ohne Rezept, wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt.

Den von einigen Kassen z.B. TK verlangten Stundennachweis der Ausbildung (mind. 1680 Kontaktstd.) habe ich bereits eingereicht und mich registrieren lassen. Jede Krankenkasse definiert ihre eigenen Voraussetzungen, die nötig sind um eine Kostenübernahme der Behandlung zu bewilligen. Fragen Sie gerne nach und ich gebe Ihnen eine Kopie der entsprechenden Qualifikationsnachweise für Ihre Krankenkasse.

Die Behandlungskosten betragen 100 Euro pro Behandlung (45-60 Minuten).

 


Bitte überprüfen Sie vorab eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.